Worum geht's?

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Bundeszentralregister enthalten sind. Dieses Führungszeugnis wird z.B. von Arbeitgebern oder Behörden zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit beim Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder Maklererlaubnis verlangt.

 

Mit diesem Online-Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit), ein Führungszeugnis online beantragen.

 

Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

 

Was wird benötigt?

Es müssen

 

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum
  • und die Anschrift

 

eingegeben werden.

 

Außerdem müssen

 

  • der Verhinderungsgrund und
  • der Zweck der Ausstellung

 

angegeben werden.

 

Was kostet die Ausstellung eines Führungszeugnisses?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.



Externer Link in neuem Fenster auf das Fachverfahren im Rathaus-Service-Portal:    Hier geht es weiter zum Online-Antrag

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