Einzugsermächtigung

Worum geht´s

Mit der Erteilung einer Einzugs-/Abbuchungsermächtigung erleichtern Sie sich und uns die Arbeit.

 

Ihre Vorteile:

  1. Zahlungen können nicht mehr vergessen werden. Mahn- und Säumniszuschläge fallen weg.
  2. Wir buchen immer den aktuellen Betrag ab.
  3. Unberechtigt abgebuchte Beträge erstatten wir sofort zurück.
  4. Sie helfen uns den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

 

Bitte beachten Sie:

  1. Sie erhalten wie bisher Ihre Steuer- bzw. Gebührenbescheide. Die dort angegebenen Beträge werden zu den im Bescheid genannten Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abgebucht.
  2. Wir können nur fortlaufende Einnahmen (Steuern, Verbrauchsgebühren usw.) abbuchen. Beitragsforderungen werden grundsätzlich nicht abgebucht.
  3. Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit.
  4. Bitte sorgen Sie stets für die notwendige Deckung Ihres Kontos. Rücklastschriften, also Bankgebühren die uns entstehen, wenn die Abbuchung nicht eingelöst wird, müssen wir Ihnen leider weiterberechnen.
  5. Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich nur vom Konto des Grundstückseigentümers abgebucht werden kann. Mieter o. ä. können nicht berücksichtigt werden.

 

Was wird benötigt?

Es müssen die Daten zur Person, die Abgabenart, für welche die Einzugsermächtigung gelten soll, die Daten zum Objekt, sowie die entsprechenden Kontodaten eingegeben werden. Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben bei der Gemeinde eingereicht werden.

Ansprechpartner



Externer Link in neuem Fenster auf das Fachverfahren im Rathaus-Service-Portal: Einzugsermächtigung   Hier geht es weiter zum Online-Antrag

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