Illegale Müllablagerungen und Sammlungen im Landkreis Rosenheim

Abfallablagerungen im Landkreis Rosenheim sind leider keine Seltenheit.

Wer illegal Abfall ablagert, muss diesen selbst entfernen und mit einem Bußgeld rechnen. 

Solche Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswiedrigkeit und muss empfindlichen Geldbußen rechnen.

Verursacht die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft, Boder oder Gewässern, handelt es sich sogar um eine Straftat.

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